Sonderschulung

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Beeinträchtigung in der Regelschule mit deren sonderpäda-gogischen Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, haben Anrecht auf eine Sonderschulung. Diese kann integriert in eine Regelschule oder separativ in einer Sonderschulinstitution erfolgen.
 
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Bei der integrierten Sonderschulung werden Kinder mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt.
Im Falle der ISR sind verschiedenste Unterstützungsformen möglich, welche jeweils durch die Fachstelle Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst, den Schulleitungen und den Fachpersonen eingerichtet werden.
Die Beschulung findet im Klassenverband einer Regelschule statt, wobei individuell angepasste Lernziele (ALZ) in einem Förderplan festgelegt werden. Die Kinder und Jugendlichen werden wenn möglich durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen unterstützt und gefördert. Allenfalls können auch weitere Fachpersonen oder Schulassistenzen beigezogen werden, um eine gelingende Integration zu ermöglichen.