Schulisch indizierte Psychotherapie
Die Psychotherapie findet in einer externen Praxis statt und unterstützt Kinder, oftmals mit psychosozialen Belastungen, welche die persönliche und schulische Entwicklung beeinträchtigen. Falls ein Kind im Kindergarten oder in der Primarschule Passungsprobleme zwischen kindlicher Bewältigungsmöglichkeit und sozialen Anforderungen familiärer, schulischer und/oder gesellschaftlicher Art hat, können sich die Lehrpersonen im Einverständnis mit den Eltern an den Schulpsychologischen Dienst wenden, welcher eine Empfehlung für eine schulisch indizierte Psychotherapie machen kann.
weiterführende InformationenSchulische Indikation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das schulische Fortkommen der Schülerin oder des Schülers gefährdet ist oder negative Auswirkungen auf den Umgang mit Menschen oder den Umgang mit Anforderungen im schulischen Alltag festzustellen sind. Die begleitende emotionale Symptomatik kann z. B. an übertriebener Unruhe, Angst, Depression, Aggression, Zwang und Einsamkeit festgemacht werden. Auslösende Ereignisse können z. B. eine eigene Krankheit oder eine Krankheit naher Bezugspersonen, deren Tod, Trennung oder Scheidung, Unfälle oder Traumata - wie sie z.B. bei Flüchtlingen oft auszumachen sind - sein. In der schulisch indizierten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Ziele der Behandlung sind die Ausbildung und Förderung von individuellen Fähigkeiten in der Bewältigung ihrer psychischen Probleme und die Ermöglichung einer besseren Selbstregulation. Diese Ziele werden auch mit der begleitenden Arbeit mit den Bezugspersonen erreicht. Der Schulpsychologische Dienst unterstützt die Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Therapiestelle. Die Primarschule übernimmt die Kosten einer durch sie bewilligten Psychotherapie, welche nicht durch die Krankenkasse der Eltern abgedeckt sind. |