Beratung und Unterstützung durch die Kleingruppenschule Furttal

Beratung und Unterstützung (B&U) für Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS). Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen zeigen aufgrund einer anderen Wahrnehmung und Verarbeitung häufig herausfordernde Verhaltensweisen. Sie haben Schwierigkeiten mit sozialer Interaktion und Kommunikation, haben Mühe mit der Aufmerksamkeitssteuerung in Gruppen und oftmals einseitige oder ungewohnte Interessen, was auch zu Lernschwierigkeiten führen kann.

Folgende Tätigkeitsbereiche werden angeboten und sind in der Folge genauer erklärt:

Beratung für Lehrpersonen, HeilpädagogInnen, Lehrer-/Schulhausteams und Schulleitungen
Klassenaufklärung
Aufgleisen und Begleitung von Fallführungen
Übernahme von Fallführungen
Konzepterarbeitung und -beratung im Umgang mit Schülern mit ASS

1. Beratung für Lehrpersonen, HeilpädagogInnen, Lehrer/Schulhausteams und Schulleitungen

Eine fachspezifische Beratung bei herausforderndem autistischen Verhalten ist sinnvoll, da Aussenstehenden meist der “autistische” Blick fehlt, um Verständnis für schwierige Situationen aufzubringen. Antworten auf Fragen und Lösungen zu Problemen sollen gemeinsam erarbeitet werden. Wie kann sich das System um den autistischen Schüler anpassen? Welche Anpassungsleistungen können vom betroffenen Schüler verlangt werden? Welche eventuellen zusätzlichen Stützen braucht es? Was kann präventiv für die Zukunft gelernt und dokumentiert werden?

2. Klassenaufklärungen

Aus Erfahrung ist es sehr sinnvoll und präventiv wirksam, wenn die ganze Klasse um den betroffenen Schüler über die Verhaltensauffälligkeiten sachlich informiert und aufgeklärt wird.
Klassenaufklärungen können vom Kindergarten bis zur Oberstufe angeboten werden. Voraussetzung sind das Einverständnis der Eltern und die Einwilligung des betroffenen Schülers. Die Inhalte der Aufklärung werden mit den Eltern und dem Schüler gemeinsam vorbesprochen. Je nach Situation und Wunsch des Schülers ist er selber dabei anwesend und kann als Experte auch einen Teil der Information selber übernehmen.
3. Aufgleisen und Begleitung von Fallführungen
Bei wiederholtem Auftreten von schwierigen Situationen ist es sinnvoll, mit allen Beteiligten ein Prozedere zur Abschwächung oder Verhinderung weiterer Konfliktsituationen zu erarbeiten unter Einbezug einer externen Fallführung.
Die Tagesschule bietet Hilfe an, eine Fallführung aufzugleisen und danach zu begleiten. Ebenso können gezielte Fallberatungen angeboten werden.

Ziele hierbei sind die Erarbeitung von sinnvollen Dokumentationsinstrumenten, das Organisieren von nutzbringenden Gefässen für den Austausch aller Beteiligten, die Definition und Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.

4. Übernahme von Fallführungen

Wenn Fallführungen den Rahmen der Aufgabenbereiche einer Lehrperson, Heilpädagoge/-in oder Schulleitung übersteigen, kann der Fall für begrenzte Zeit delegiert werden. Der Fall wird so geführt, dass ein Wissenstransfer für die zuständige Person/Stelle jederzeit gewährleistet werden kann. Die Aufbereitung der Falldokumentation, erste Interventionen und eine sinnvolle Vernetzungsarbeit aller Beteiligten stehen im Zentrum.

5. Konzepterarbeitung und -beratung im Umgang mit Schülern mit ASS

Da auch Schüler mit ASS ein Recht auf Integration haben, bedarf es in Regelsystemen ohne Erfahrung mit ASS eventuell neue oder angepasste Konzepte für den Umgang mit Schülern mit ASS. Die Tagessonderschule kann dabei helfen, solche Konzepte zu erarbeiten und in ersten Schritten umzusetzen. Die Tragfähigkeit der Regelsysteme soll sich im Bereich der Autismus-Spektrum-Störungen weiterentwickeln.