Baumann Katja![]() |
eidg. dipl. Kunsttherapeutin, FR Musiktherapie klinische Musiktherapeutin, MAS /SFMT 043 511 12 90 |

Musiktherapie mit Kindern und Jugendlichen Therapiekonzept der KGSF
1. Beschreibung Musiktherapie
Musiktherapie ist eine psychotherapeutisch orientierte Behandlungsform, in der Musik als vertiefendes Medium für Wahrnehmung, Ausdruck, Kommunikation und Verhaltensmodifikation einbezogen wird. Belastende Themen, körperliche Befindlichkeiten und Gefühle können nonverbal im Hören und lustvollen Spielen von Klängen, Rhythmen und Melodien ausgedrückt und mitgeteilt werden. Im musikalisch schöpferischen Spiel- und Experimentierraum können neue Verhaltensweisen exploriert und probehandelnd integriert werden. Die wertschätzende und respektvolle Beziehung zwischen der Therapeutin und dem Heranwachsenden steht im Zentrum. Dem Kind wird mit einer offenen, respektvollen Haltung begegnet und die Arbeitsweise einfühlsam auf seine Befindlichkeit und Thematik abgestimmt.
2. Zielsetzung
Die musiktherapeutische Arbeit soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Sie sollen Wertschätzung und Anerkennung erfahren, eigene Ressourcen und ihr schöpferisches Potenzial entdecken. Auf der Basis einer entwicklungsfördernden, therapeutischen Beziehung werden verschiedene musiktherapeutische Ziele angestrebt:
- Freude, Ruhe und Entspannung finden
- Wohlbefinden fördern
- Eigenen Ressourcen und Stärken kennenlernen
- Selbstwahrnehmung anregen und Selbstbewusstsein stärken
- Selbstwirksamkeit erleben
- Wahrnehmung- und Erlebnisfähigkeit anregen und vertiefen
- Ausdrucks-und Kommunikationsverhalten erweitern und differenzieren
- Erlebtes verarbeiten und integrieren
- Soziale Kompetenz fördern und neues Verhalten üben (Probehandeln)
3. Indikation/ Kontraindikation
Musiktherapie kann Entwicklungsprozesse fördern, den persönlichen Ausdruck und den Kontakt zu den eigenen Emotionen anregen. Sie ist bei Kindern und Jugendlichen indiziert, die unter emotionaler Belastung stehen oder Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Emotionen haben. Ebenso kann Musiktherapie eingesetzt werden, wenn ein Kind oder Jugendlicher Auffälligkeiten im Verhalten und in der Stimmung zeigt oder seine sprachliche Kommunikation eingeschränkt ist. Bei Wahrnehmungs-, Konzentrations-, und Lernstörungen (wie ASS, AD(H)S,) kann sie Unterstützung bieten. Insgesamt soll die Musiktherapie der Stabilisierung und Entwicklung des Kindes dienen. Tritt eine akute psychische Belastungssituation mit gravierendem selbst- und/oder fremdverletzendem Verhalten auf, ist eine externe psychotherapeutische Begleitung angezeigt.
4. Setting der Musiktherapie
Die Musiktherapie wird an der Kleingruppenschule Furttal (KGSF) sowohl intern für Schüler:innen aller Stufen als auch extern für Kinder und Jugendliche von aussen angeboten.
Überweisung: Intern erfolgt die Überweisung in die Musiktherapie auf Empfehlung von Teammitgliedern, auf Wunsch von Erziehungsberechtigten oder von Kindern oder Jugendlichen selbst.
Extern können Heranwachsende über den Schulpsychologischen Dienst, Beratungsstellen, Ärzt:innen oder Leitungspersonen anderer Schulen zugewiesen werden. Auch Eltern können ihr Kind anmelden.
Abklärungsphase: In der Regel findet eine Abklärungsphase von 1-3 Therapiesitzungen statt, um die individuelle Indikation für eine Musiktherapie einzuschätzen. Die definitive Entscheidung für die Durchführung der Musiktherapie erfolgt gemeinsam mit dem Kind, respektive dem oder der Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten.
Rahmenbedingungen: Die Musiktherapie findet im Einzelsetting und in Kleingruppen statt. Schulintern wird ergänzend erlebnisorientiertes Klassenmusizieren angeboten mit Fokus kreatives Gestalten und soziales Lernen.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 30 (Grundstufe) oder 45 Minuten (Unter-/Mittelstufe) und findet wöchentlich während der Unterrichtszeit statt. Die Therapiestundenpläne werden semesterweise in Absprache mit dem gesamten Team festgelegt. In den Schulferien entfällt die Musiktherapie.
5. Methoden der Musiktherapie
In der musiktherapeutischen Begegnung wird sowohl aktiv mit den Heranwachsenden als auch rezeptiv für sie Musik gespielt. Wenn möglich und sinnvoll wird das dabei Erlebte im Gespräch aufgearbeitet.
- Improvisation: Spielen und experimentieren mit Instrumenten und der Stimme, frei oder themenbezogen
- Lieder: Spielen, Singen und Erfinden von Liedern
- Körperzentrierte Musikspiele: Körperwahrnehmung, Bewegung und Entspannung zu Musik
- Sprache: Sprachspiele wie texten, reimen, dichten; Gespräche über das im Musikspiel Erlebte
- Hantieren mit Instrumenten: stimmen, pflegen und ordnen der Instrumente; bauen mit ihnen
- Rollenspiel: Szenisch-musikalisches Gestalten von Themen
- Imaginatives Musikerleben: Entwickeln von inneren Bildern und Geschichten zu Musik
-
Stille: Innehalten, zur Ruhe kommen und Neues entstehen lassen
6. Dokumentation
Der Therapieverlauf wird von der Therapeutin protokolliert. Einmal jährlich verfasst sie einen Verlaufsbericht. Dieser kann als Grundlage für einen allfälligen Austausch über Veränderungen und Entwicklungen des Heranwachsenden im Schulteam dienen. Ebenso kann er als ein Aspekt der Vorbereitung für die Standortgespräche mit den Eltern und dem Kind respektive dem oder der Jugendlichen verwendet werden. Der Bericht ist bei der Therapeutin abgelegt.
7. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Musiktherapie ist schulintern ein Teilbereich des Gesamtförderkonzepts der KGSF.
Die sorgfältige Erfassung des Menschen in seiner gesamten Lebenssituation ist Voraussetzung für therapeutisches Planen. Die Therapeutin unterstützt die Lehrpersonen in der Einschätzung der Entwicklung der Schüler:innen. Bei Neueintritten orientiert sich die Therapeutin an vorhandenen Berichten (Früherziehung, Schulpsychologie, Therapie, Medizin, vorhergehende Institution) über den Therapiebedarf. Die Kinder und Jugendlichen werden so weit wie möglich in die Zielplanung einbezogen. Das Schulteam tauscht sich im Verlauf des Schuljahres zu den Entwicklungsprozessen in Bezug auf die abgesprochenen Ziele aus.
Die Zusammenarbeit mit den Heranwachsenden, den Erziehungsberechtigten und der Schule hat einen zentralen Stellenwert. Die Musiktherapeutin pflegt je nach Bedarf unter Einbezug der Heranwachsenden den Austausch mit den Erziehungsberechtigten im Rahmen der gegebenen schulischen Austauschgefässe (SSG, Förderberichte, Förderplanung) und unter Wahrung der Schweigepflicht (s. unten).
Die Erziehungsberechtigten werden über Ziele, Verlauf, Standort und Perspektiven des musiktherapeutischen Unterstützungsangebots orientiert. Optional sind zwei Mal jährlich zusätzliche individuelle Gespräche mit der Musiktherapeutin möglich.
Von der Musiktherapie können schulextern auch Kinder und Jugendliche des Bezirks Dielsdorf und umliegender Gemeinden profitieren.
8. Ethik, Kommunikations- und Schweigepflicht
Das Handeln der Therapeutin ist geprägt von Respekt und Unvoreingenommenheit. Die Therapeutin orientiert sich an den Bedürfnissen und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen. Die Kommunikation und Handlungsweisen sind transparent und authentisch.
Die Musiktherapeutin untersteht grundsätzlich der Schweigepflicht bezüglich Details aus dem Therapieprozess. Gegenüber anderen Bezugspersonen im Schulteam besteht selektive Kommunikationspflicht mit dem Ziel, das Verständnis für den oder die Heranwachsende/n zu erweitern. Wird es notwendig, Informationen nach aussen weiterzugeben, müssen sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung geben.
Die Schweigepflichtentbindung ist schriftlich einzuholen und kann jederzeit widerrufen werden. Der Inhalt der weiterzugebenden Information muss transparent sein.
9. Andere zusätzliche Aufgaben
An Schulanlässen wie Ausflügen, Lager- und Projektwochen, Festen arbeitet die Musiktherapeutin nach Absprache mit der Schulleitung und dem Team mit. Nach Möglichkeiten lässt sie ihr Fachwissen einfliessen. Sie ist um eine angemessene Kommunikation bezüglich ihrer Angebote an Elternabenden, Schulbesuchstagen und Ähnlichem bemüht.
Sie übernimmt Pausenaufsicht und Randzeitenbetreuung nach Absprache.
Sie nimmt zwei Mal jährlich pro Klasse am fachübergreifenden Austausch (Heilpädagogin, Sozialpädagogin, Logopädin) sowie nach Absprache an Teamsitzungen und themenbezogenen Sitzungen zu Kindern teil. Über ihre Teilnahme an schulinterner Weiterbildung und Fallbesprechungen entscheidet sie gemeinsam mit der Schulleitung. Sie arbeitet in Fach- und Arbeitsgruppen bei der Weiterentwicklung der KGSF als Ganzes mit.
Betreuungsaufgaben und musiktherapiefremde Aktivitäten werden mit Achtsamkeit im Dienst des Kindes unter Rücksichtnahme auf das therapeutische Setting behandelt.
Quellen: Musiktherapie Flyer von Christine Wetter und Eva- Maria Eidenbenz, das Therapiekonzept der heilpädagogischen Schule Luzern und mit geschätzter Unterstützung von Sandra Lutz- Hochreutener
