Sonderpädagogische Massnahmen
Jedes Kind ist einzigartig und unterscheidet sich bezüglich seines Entwicklungsstands, der Lern- und Leistungsfähigkeit oder hinsichtlich der Begabungen und Bedürfnisse. Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler wenn möglich in der Regelklasse unterrichtet. Sonderpädagogische Massnahmen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.
Besondere pädagogische Bedürfnisse können gegeben sein durch ausgeprägte Begabungen, erschwerte Lern- und Verhaltensvoraussetzungen oder Deutsch als Zweitsprache.
Folgende sonderpädagogische Massnahmen werden an der Primarschule Regensdorf angeboten:
- Integrative Förderung (IF)
- Therapie (Logopädie / Psychomotorik / Audiopädagogik / Low Vision / Psychotherapie)
- Besondere Klassen (Einschulungsklasse / Aufnahmeklassen / Kleinklasse)
- Sprachförderkindergarten
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Begabtenförderung
- Einzelbeschulung / Timeout
- Integrierte Sonderschulung (ISR)
Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG) und mit Zustimmung der Schulleitung. Bei Unklarheiten, Uneinigkeit oder wenn eine Sonderschulung in Frage steht, wird eine schulpsychologische Abklärung veranlasst. Die Zuweisung zur Sonderschulung erfordert einen Beschluss der Schulpflege.
Abbildung: Sonderpädagogische Massnahmen / Angebote der Primarschule Regensdorf