Richtlinien für die Reduktion des Lektionstarifs (Sozialtarif) für den Musikunterricht
Für die Primarschule Regensdorf, Primarschule Buchs, Primarschule Dällikon und die Sekundarschule Regensdorf/Buchs/Dällikon.
Wer
Familien, welche aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, für den vollen Lektionstarif des Musikunterrichtes ihres Kindes aufzukommen, können ein Gesuch um Ermässigung des Musikunterrichtsbeitrages stellen.
Wie
- Die Erziehungsberechtigten stellen ein Gesuch um Reduktion des Lektionstarifs an die Musikschule Regensdorf (Schulverwaltung).
- Die Sachbearbeiterin der Musikschule Regensdorf ergänzt das eingereichte Gesuch Formular mit einem allfälligen Rabatt bei einem oder mehreren Geschwistern an der Musikschule Regensdorf.
- Ein allfälliger Prozentualer Subventionsbeitrag wird auf dem Netto Betrag berechnet.
- Das Gesuch Formular wird in die entsprechende Schulverwaltung weitergeleitet. Diese klärt das letzte Steuerbare Einkommen des Gesuchstellers bei der Steuerverwaltung ab.
- Die gesuchstellenden Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Schulverwaltung direkt über den Entscheid benachrichtigt.
- Der Entscheid der einzelnen Schulverwaltungen ist an das Sekretariat der Musikschule zwecks korrekter Rechnungsstellung weiterzuleiten.
- Die Gesuche sind jährlich durch die Erziehungsberechtigten einzureichen.
- Es besteht kein grundsätzliches Recht auf Reduktion des Lektionstarifs.
- Bei Gewähren eines Sozialtarifs (Reduktion des Lektionstarifs) werden zusätzlichen Rabatte eingeräumt.
