Arbeitsweise

Die schulpsychologische Abklärung ist lösungsorientiert, allparteilich und unabhängig ausgerichtet.

Eine Abklärung beinhaltet in der Regel:

  • Gespräche zur Auftragsklärung
  • die Erhebung von relevanten Informationen zur Vorgeschichte und der aktuellen Situation
  • je nach Fragestellung der Einbezug von (schul-)psychologischen Testverfahren und Unterrichtsbesuchen
  • die Klärung von offenen Fragen
  • die Besprechung von Lösungsideen
  • die Beratung bezüglich des weiteren Vorgehens und
  • die mündliche und/oder schriftliche Berichterstattung der Abklärungsergebnisse und den empfohlenen Massnahmen.

Zur schulpsychologischen Tätigkeit gehört auch die Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Fachstellen. Des Weiteren ist die Schulpsychologie insbesondere auch auf den Umgang mit Kindern in besonderen Situationen und mit aussergewöhnlichen Bedürfnissen spezialisiert.

Die schulpsychologischen Fachpersonen unterstehen dem amtlichen Berufsgeheimnis.