Schuleintritt
Einschulung
Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
Reguläre Einschulung
Mit der Inkraftsetzung des HARMOS-Konkordats per 1. August 2009 hat sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten seit 2014 vom 30. April schrittweise auf den 31. Juli verschoben.
Stichtag für die Einschulung der Kinder ist nun fix der 31. Juli. Eine frühere Einschulung ist nicht möglich.
Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Danach erfolgt der Übertritt in die Primarstufe. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Eintritt in die 1. Klasse
- Eintritt in die Einführungsklasse (Vorbereitungsjahr auf die Primarstufe)
Anmeldung für den Kindergarteneintritt zu Beginn eines Schuljahres
Eltern, deren Kind per Schuljahr 2024/25 in den Kindergarten eintritt, erhalten Mitte Dezember 2023 automatisch ein Schreiben von der Schulverwaltung mit den entsprechenden Informationen für die Anmeldung in den Kindergarten.
Das Anmeldeformular finden Sie hier Anmeldung für den Kindergarten Schuljahr 2024/25
Merkblatt Mein Kind kommt in den Kindergarten
Elterninformation zum Kindergarten_VSA Broschüre
Rückstellung von der Schulpflicht
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt Kindergarten) kann erfolgen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Es braucht dazu:
- ein schriftliches, begründetes Gesuch der Eltern mittels Formular Formular. Gesuch Eltern Rückstellung. Schuljahr 2024/25
- eine schriftliche ärztliche Begründung des Kinderarztes
- in Einzelfällen eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst
Die Schulpflege entscheidet auf Grund dieser Unterlagen über eine allfällige Rückstellung.
Anmeldung für den Kindergarten oder die Primarschule während des Schuljahres infolge Zuzugs
Verwenden Sie dafür das nachstehende Formular.
21_Anmelde/Personalienblatt für schulpflichtige Kinder
Schülerzuteilung
Die Primarschulgemeinde umfasst das Gebiet der politischen Gemeinde Regensdorf mit den Dorfteilen Regensdorf, Watt und Adlikon. Die Standorte der Kindergärten und Primarschulhäuser und die wechselnden Schülerzahlen aus den verschiedenen Gemeindeteilen erlauben keine feste Zuteilung der Kinder nach Wohnquartieren. Nicht jedes Kind kann deshalb das seinem Wohnort am nächsten gelegene Schulhaus oder Kindergarten besuchen.
Bildung der Klassen
Die Schulleitung entscheidet über die genaue Zusammensetzung der Klassen. Über die Klassenzuteilung werden die Eltern schriftlich bis Mitte Juni orientiert.