Schuleinstellungen, Absenzen
Grundsätzlich gilt: Schule findet statt. Bei Krankheit der Lehrperson oder bewilligten Urlaubstagen der Lehrperson (Hochzeit, Zügeltag usw.) werden die Schülerinnen und Schüler auf andere Klassen verteilt oder eine Stellvertretung übernimmt den Unterricht. Jedes Schulhaus hat dafür eine Spett-Regelung.
Ferien
Der Ferienplan für jedes Schuljahr wird im "Furttaler" veröffentlicht und steht auf der Homepage der Primarschule Regensdorf als Download zur Verfügung.
Gesetzliche Ruhe- und Feiertage
Die folgenden kantonalen Feiertage sind schulfrei: 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Berchtoldstag (2. Januar), Karfreitag und Ostermontag.
Weitere schulfreie Tag
Sechseläuten, Knabenschiessen, Freitag nach Auffahrt, Tag nach Schulsilvesterabend, Entwicklungstage.
Absenzen
Voraussehbare Absenzen des Kindes müssen der Lehrperson frühzeitig mitgeteilt werden. Bei Krankheit oder Unfall ist die Lehrperson möglichst sofort, spätestens vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen.