Schuleintritt

Einschulung

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.

Reguläre Einschulung

Mit der Einführung des HARMOS-Konkordats ist der Stichtag für die Einschulung (= Eintritt in den Kindergarten) auf den 31. Juli gesetzt. Eine frühere Einschulung ist nicht möglich.

Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Danach erfolgt der Übertritt in die Primarstufe. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

 - Eintritt in die 1. Klasse
 - Eintritt in die Einschulungsklasse (Vorbereitungsjahr auf die Primarstufe)  

Anmeldung für den Kindergarteneintritt zu Beginn eines Schuljahres

Eltern, deren Kind auf ein neues Schuljahr in den Kindergarten eintritt, erhalten jeweils Mitte Dezember automatisch ein Schreiben von der Schulverwaltung mit den entsprechenden Informationen für die Anmeldung in den Kindergarten.

Merkblatt Mein Kind kommt in den Kindergarten

Elterninformation zum Kindergarten_VSA Broschüre

Rückstellung von der Schulpflicht

Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt in den Kindergarten) kann erfolgen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten im Kindergarten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Es braucht dazu:

  • ein schriftliches, begründetes Gesuch der Eltern mittels Formular
  • eine schriftliche ärztliche Begründung des Kinderarztes
  • in Einzelfällen eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst

Die Schulpflege entscheidet auf Grund dieser Unterlagen über eine allfällige Rückstellung.  

Anmeldung für den Kindergarten oder die Primarschule während des Schuljahres infolge Zuzugs

Das Formular ist durch die Eltern auszufüllen und geht an die Schulverwaltung.

Bitte klicken Sie auf diesen Link 

www.regensdorf.ch/online-schalter/131587/detail

Schülerzuteilung

Die Primarschulgemeinde umfasst das Gebiet der politischen Gemeinde Regensdorf mit den Dorfteilen Regensdorf, Watt und Adlikon. Die Standorte der Kindergärten und Primarschulhäuser und die wechselnden Schülerzahlen aus den verschiedenen Gemeindeteilen erlauben keine feste Zuteilung der Kinder nach Wohnquartieren. Nicht jedes Kind kann deshalb das seinem Wohnort am nächsten gelegene Schulhaus oder Kindergarten besuchen.

Bildung der Klassen

Die Schulleitung entscheidet über die genaue Zusammensetzung der Klassen. Über die Klassenzuteilung werden die Eltern schriftlich bis Mitte Juni orientiert.