Gesetzliche Rechte der Eltern

Rechtsmittel / Antrag auf Neubeurteilung

Wer sich durch eine Anordnung der Schulleitung der Primarschule Regensdorf in seinen Rechten betroffen glaubt, ist berechtigt, innert 30 Tagen seit dessen Zustellung bei der Primarschulpflege Regensdorf, Watterstrasse 114, 8105 Regensdorf, Antrag auf Neubeurteilung zu stellen. Der Antrag muss die entsprechenden Begründungen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist als Kopie beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Rechtsmittel

Wer sich durch eine Anordnung einer Verwaltungsbehörde - in unserem Fall die Schulpflege - in seinen Rechten betroffen glaubt, ist berechtigt, einen Rekurs an die obere Behörde - in unserem Fall der Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf - einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist als Kopie beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rechtsmittelentscheide sind in der Regel gebühren- und kostenpflichtig, und die Aufwendungen werden der unterliegenden Partei auferlegt. Der Rekurs ist innert 30 Tagen seit der Mitteilung einzureichen. Bei besonderer Dringlichkeit kann aber die anordnende Behörde die Rekursfrist bis auf fünf Tage verkürzen. Der Einreichung eines Rekurses kommt in der Regel, bezüglich der angeordneten Sache, aufschiebende Wirkung zu. Die durch eine Anordnung in ihren Rechten Betroffenen sind in der Regel berechtigt, in die Akten Einsicht zu nehmen. Ein abgewiesener Rekurs kann an die obere Behörde weiter gezogen werden. Allerdings kann eine leichtfertige Einleitung eines Verfahrens mit Ordnungsbusse geahndet werden.