Sonderschulung

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen werden Kindern und Jugendlichen im Volksschulalter angeboten, wenn die klassenbezogenen, individuellen und erweiterten Massnahmen für eine angemessene Bildung und Entwicklung nicht mehr ausreichen.

Verstärkte Massnahmen zeichnen sich durch mehrere oder alle der folgenden Merkmale aus:

  1. lange Dauer: der vorliegende Förderbedarf ist so hoch, dass ihm in einem kurzen Zeitraum von beispielsweise einem Jahr nicht angemessen begegnet werden kann;
  2. hohe Intensität: bei verstärkten Massnahmen geht es nicht um eine Grössenordnung von beispielsweise einigen zusätzlichen Lektionen, sondern immer um die Notwendigkeit eines umfangmässig gewichtigen Massnahmenpakets;
  3. hoher Spezialisierungsgrad der Fachpersonen: verstärkte Massnahmen gehen in der Regel mit spezifischen Behinderungen einher, die den Einbezug von spezifischem Fachwissen erfordern, das in der Regelschule allein nicht oder nur ungenügend vorhanden ist;
  4. einschneidende Konsequenzen für den Alltag, das soziale Umfeld oder den Lebenslauf des Kindes oder des Jugendlichen. 

Verstärkte Massnahmen werden als Sonderschulung bezeichnet. Dazu gehört die Schulung in Tagessonderschulen und Heimsonderschulen und die in die Regelklasse integrierte Sonderschulung.

Integrierte Sonderschulung ist eine Form der Sonderschulung, welche entweder in der Verantwortung einer Sonderschule (ISS) durchgeführt wird oder in der Verantwortung der Regelschule (ISR). Bei der integrierten Sonderschulung werden Kinder und Jugendliche mit ausgewiesen hohem Förderbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Dabei sind verschiedenste Unterstützungsformen möglich, welche jeweils mit der Sonderschule abgesprochen werden oder im Falle der ISR durch die Fachstelle Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst, den Schulleitungen und den Fachpersonen eingerichtet werden.