Schulgesundheit

Schulzahnpflege

Vorbeugende Massnahmen / Zahnprophylaxe

Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegen treten zu können, wird im Kindergarten und in der Unterstufe mehrmals jährlich Anleitung zum richtigen Zähneputzen gegeben. Die Schulzahnpflege-Instruktorin besucht Kinder im Kindergartenalter und alle Schüler bis und mit der 6. Klasse unentgeltlich.

Untersuchung und Behandlung

Die Primarschule ist verpflichtet, die jährlichen Untersuchungen aller Kindergärtler und Primarschüler:innen sicherzustellen. Die Eltern erhalten für jedes Kind pro Schuljahr einen Gutschein für einen Untersuch, welcher bei einem Zahnarzt nach eigener Wahl eingelöst werden kann. Der Gutschein wird vom Zahnarzt nach der Untersuchung abgestempelt und der Primarschule zur Entschädigung zugestellt. Die Schulverwaltung führt die Kontrolle über die zahnärztliche Untersuchung eines jeden Kindes und ist auch für das Aufgebot respektiv für die Zustellung des Gutscheines zuständig, welche im September erfolgt.

Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen

Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Behandlungen mit einem Anteil zwischen 50 bis 70%. Die Primarschulgemeinde beteiligt sich nicht an diesen Kosten. Vergewissern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach diesem Zusatz (keine Zahnversicherung).

Untersuchung auf Läuse

Die Lausfachfrau führt ihre Reihenuntersuchungen mit viel Einfühlungsvermögen durch. Die Kontrollen erfolgen jeweils in allen Schulklassen und Kindergärten nach den Sommer- und Weihnachtsferien. Weitere Einsätze erfolgen in den betroffenen Klassen jeweils nach Bedarf.

Schularzt

Vorsorgeuntersuch Kindergartenstufe

Gemäss Schulgesetz ist die Primarschulpflege zur Anordnung einer Vorsorgeuntersuchung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet (§17 Volksschulverordnung). Die Primarschulpflege ordnet im Rahmen des eingeführten Schularzt-Systems ein Vorsorgeuntersuch während der Kindergartenzeit an. Alle Eltern der 1. Kindergartenklassen erhalten jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres einen Gutschein (grüne Karte) für den schulärztlichen Untersuch, gültig für die Kindergartenzeit des Kindes. Es wird empfohlen, den Untersuch durch den Vertrauensarzt (Kinderarzt oder Hausarzt) durchführen zu lassen. Der Untersuch kann im Zusammenhang mit einer normalen Arztkonsultation durchgeführt werden.

Schulärztlicher Untersuch 5. Klasse

Um eine adäquate Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten, schreibt die Volksschulverordnung auf der Mittelstufe eine obligatorische schulärztliche Untersuchung vor (VSV§17). Die Primarschule Regensdorf verfügt über keinen eigenen Schularzt, weshalb die Primarschulpflege beschlossen hat, per Schuljahr 2019/20 das Gutschein-System einzuführen.

Die Eltern aller Fünftklässler der Primarschule Regensdorf erhalten zu Beginn des neuen Schuljahres einen Gutschein (gelbe Karte). Es wird empfohlen, den Schulärztlichen Untersuch vom Privatarzt durchführen zu lassen. Der Gutschein ist nur für das aufgedruckte Schuljahr gültig und soll jeweils bis Ende Juni eingelöst werden. Die Kosten in der Höhe des Gutscheins werden von der Primarschule übernommen.